Aktuelle Corona Hinweise

Leider müssen auch wir uns natürlich mit dem Thema Corona, den geltenden Vorschriften und Notwendigkeiten auseinandersetzen.

Hier lesen Sie die aktuellen Vorgaben, die Veranstaltungen in unserem Gasthof betreffen:

2G-Regel in Innenbereichen:
Für die Bewirtung in Innenbereichen (nicht jedoch in Außenbereichen) greift die 2G-Regel: Bewirtet werden dürfen also grundsätzlich nur vollständig geimpfte und genesene. Kinder unter sieben Jahren benötigen keinen Test. Auch dürfen diese Personen keine typischen Coronavirus-Symptome haben. Bei minderjährigen Schüler:innen reicht die Vorlage einer Bescheinigung der Schule aus, dass sie im Rahmen eines schulischen Schutzkonzepts regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

Die 2G-Regel sowie die Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzepts gilt ebenso für Veranstaltungen in Gaststätten, die in Innenbereichen stattfinden.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/GastronomieEinzelhandel/gastronomie_s.html , Stand: 19.11.2021 14:30 Uhr.