Leider müssen auch wir uns natürlich mit dem Thema Corona, den geltenden Vorschriften und Notwendigkeiten auseinandersetzen.
Hier lesen Sie die aktuellen Vorgaben, die Veranstaltungen in unserem Gasthof betreffen:
2G-Regel in Innenbereichen:
Für die Bewirtung in Innenbereichen (nicht jedoch in Außenbereichen) greift die 2G-Regel: Bewirtet werden dürfen also grundsätzlich nur vollständig geimpfte und genesene. Kinder unter sieben Jahren benötigen keinen Test. Auch dürfen diese Personen keine typischen Coronavirus-Symptome haben. Bei minderjährigen Schüler:innen reicht die Vorlage einer Bescheinigung der Schule aus, dass sie im Rahmen eines schulischen Schutzkonzepts regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
Die 2G-Regel sowie die Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzepts gilt ebenso für Veranstaltungen in Gaststätten, die in Innenbereichen stattfinden.
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/GastronomieEinzelhandel/gastronomie_s.html , Stand: 19.11.2021 14:30 Uhr.